Koloproktologen Kongress 2026 - HYBRID

Kongress

Beitragsordnung

In der von der Mitgliederversammlung mit Datum vom 16.03.2018 verabschiedeten Fassung.

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 120,00 EUR (i.W. einhundertzwanzig Euro). Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die anteilige Teilnahmegebühr für den einmal jährlich stattfindenden Kongress; ausgeschlossen sind Seminargebühren.
  2. Mitglieder im Ruhestand sind von der Beitragspflicht befreit und werden als Zeichen der Verbundenheit zur Gesellschaft gebeten, den Beitrag als Spende zu leisten
  3. Medizinische Gesellschaften und medizinische Verbände, die der Gesellschaft als assoziierte Mitglieder beitreten, zahlen einen jährlichen Unkostenbeitrag.
  4. Fördernden Mitgliedern ist es freigestellt, durch eine jährliche Spende die Zwecke des Vereines zu fördern.
  5. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  6. Für im Laufe des Kalenderjahres neu aufgenommene Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag monatsanteilig erhoben.
  7. Fälligkeit der Beiträge:
    1. Der erste Beitrag ist zusammen mit dem Aufnahmegesuch zu entrichten. Die Mitgliedschaft tritt in Kraft nach Eingang des ersten Beitrages.
    2. Für den Jahresbeitrag wird Einzugsvollmacht erteilt. Mitgliedern, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Jahr berechnet.
    3. Der Jahresbeitrag wird am Ende des ersten Quartales fällig.
    4. Der Vorstand kann in Sonderfällen andere Zahlungsabsprachen treffen.

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