Beitragsordnung
In der von der Mitgliederversammlung mit Datum vom 16.03.2018 verabschiedeten Fassung.
- Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 120,00 EUR (i.W. einhundertzwanzig Euro). Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die anteilige Teilnahmegebühr für den einmal jährlich stattfindenden Kongress; ausgeschlossen sind Seminargebühren.
- Mitglieder im Ruhestand sind von der Beitragspflicht befreit und werden als Zeichen der Verbundenheit zur Gesellschaft gebeten, den Beitrag als Spende zu leisten
- Medizinische Gesellschaften und medizinische Verbände, die der Gesellschaft als assoziierte Mitglieder beitreten, zahlen einen jährlichen Unkostenbeitrag.
- Fördernden Mitgliedern ist es freigestellt, durch eine jährliche Spende die Zwecke des Vereines zu fördern.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Für im Laufe des Kalenderjahres neu aufgenommene Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag monatsanteilig erhoben.
- Fälligkeit der Beiträge:
- Der erste Beitrag ist zusammen mit dem Aufnahmegesuch zu entrichten. Die Mitgliedschaft tritt in Kraft nach Eingang des ersten Beitrages.
- Für den Jahresbeitrag wird Einzugsvollmacht erteilt. Mitgliedern, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Jahr berechnet.
- Der Jahresbeitrag wird am Ende des ersten Quartales fällig.
- Der Vorstand kann in Sonderfällen andere Zahlungsabsprachen treffen.